Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Ev.-Luth. Jugendzentrum e.V. 
– Lutherisches Jugendhaus Homberg –

für Gruppen

Sehr geehrter Gast und Gruppenleiter, 
der Ev.-Luth. Jugendzentrum e.V. -Lutherisches Jugendhaus Homberg-, im folgenden JH abgekürzt, ist ihr Vertragspartner. Die Mitarbeiter des JH setzen ihre ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Vertragspartner des JH und der Ihrer Gruppenteilnehmer bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Belegungsbedingungen treffen wollen. Diese Bedingungen sind, soweit rechtswirksam vereinbart und Inhalt des Belegungsvertrages, den Sie, nachfolgend der Gruppenleiter, im folgenden GL genannt, im Buchungsfall mit JH abschließen. Diese Belegungsbedingungen ergänzen die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Lesen Sie bitte daher diese Belegungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 

1. Geltungsbereich dieser Belegungsbedingungen; Definitionen und Stellung der Beteiligten; 
1.1. Diese Belegungsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Unterkunftsbuchungen geschlossener Gruppen. „Gruppe“ im Sinne dieser Belegungsbedingungen ist:

  • Eine Personenmehrheit, bei der der Vertrag über die Belegung von Unterkünften bzw. Betten und/oder sonstigen Leistungen in einem christlichen Gästehaus, mit einer Institution, einem Verein, einer Firma oder einem sonstigen rechtsfähigen Träger erfolgt. Diese Personengruppe wird nachfolgend als Gruppenleiter (GL) bezeichnet.
  • Jede Personenmehrheit, unabhängig von deren Personenzahl, Rechtsfähigkeit oder Status, für deren Buchung die Anwendung dieser Belegungsbedingungen ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall ist der GL ebenfalls die für die Gruppe handelnde Person.
  • Bei der Buchung von Gruppenreisen durch einen GL ist ausschließlich dieser, nicht der einzelne Teilnehmer, (im folgenden TN genannt) Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber dem Gästehaus. 

2. Leistungen und Leistungsänderungen; Tagungs- und Seminarleistungen 
2.1. Die von JH geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, bzw. des Buchungsvertrags sowie aus etwa ergänzend mit dem GL ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem GL wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.

3. Preise und Preiserhöhungen 
3.1. Es gelten die zwischen dem GL und dem JH vereinbarten Preise.

3.2. Stehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Preise für den vom GL gebuchten Zeitraum noch nicht fest, so gelten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 315 BGB die Preise, welche das JH nachträglich für den entsprechenden Buchungszeitraum und die gebuchte Leistung festlegt. Weichen solche Preise zu Ungunsten des GL um mehr als 5% von den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisen für den gleichen Belegungszeitraum und den gleichen Leistungsumfang ab, so ist der GL berechtigt, kostenfrei vom Belegungsvertrag zurückzutreten. JH wird dem GL binnen 2 Wochen nach Festsetzung der entsprechenden Preise diese mitteilen; der GL hat ein eventuelles Recht auf Rücktritt unverzüglich nach Zugang der Mitteilung über die festgesetzten Preise der JH gegenüber geltend zu machen.

3.3. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist JH nach Vertragsabschluss berechtigt, eine Preiserhöhung unter diesen Voraussetzungen zu berechnen:

a) Die Preiserhöhung kann bis zu 10% des vertraglich vereinbarten Preises betragen – bei einer Erhöhung von Versorgungskosten (Wasser, Strom, Gas, Heizung)

  • bei einer Erhöhung von Personalkosten 
  • durch eine Inflation über 2,0% 
  • sowie bei der Einführung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben, soweit sich diese Erhöhung auf den vereinbarten Belegungspreis auswirkt. 

3.5 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für JH nicht vorhersehbar waren. JH hat den GL unverzüglich nach Bekanntwerden des Erhöhungsgrundes darüber zu unterrichten, die Erhöhung geltend zu machen und den Erhöhungsgrund nachzuweisen.

3.6. Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 5% des vereinbarten Grundmietpreises übersteigt, kann der GL ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber JH vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf keiner bestimmten Form und ist dem JH gegenüber unverzüglich nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären. Um Missverständnissen vorzubeugen, bitten wir darum die Schriftform oder Textform (E-Mail) zu verwenden. JH wird daraufhin eine schriftliche Bestätigung der Stornierung vornehmen und die möglichen, anfallenden Stornokosten in Rechnung stellen. 

4. Zahlung und Umbuchungen 
4.1. Sämtliche Zahlungspflichten treffen den GL als Auftraggeber unmittelbar ohne dass es auf die Zahlung ankommt, die der GL von seinen TN für die Teilnahme am Aufenthalt bzw. die Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen zu fordern hat bzw. erhält.

4.2. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem GL getroffenen und gegebenenfalls im verbindlichen Angebot vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung getroffen worden, so ist bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Belegungsvertrages und einer Anzahlungsrechnung einen Betrag in Höhe von 10% des Gesamtpreises (einschließlich aller Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen), der Restbetrag bei Ankunft der Gruppe, vor Bezug der Unterkünfte bzw. der Betten und Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zu zahlen.

4.3. Ist JH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht- oder Aufrechnungsrecht des GL, so gilt:

  1. Ohne vollständige Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder sonstigen Vorauszahlung besteht kein Anspruch des GL auf Bezug der Unterkunft und auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
  2. Erfolgt durch den GL eine vereinbarte Anzahlung oder sonstige Vorauszahlung trotz Mahnung seitens JH mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist JH, berechtigt, vom Vertrag mit dem GL zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten dieser Bedingungen zu belasten.

5. Rücktritt und Nichtanreise; Abbruch des Aufenthalts 
5.1. Der GL wird darauf hingewiesen, dass bei Belegungsverträgen kein allgemeines gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. JH räumt dem GL jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein vertragliches Rücktrittsrecht ein.

5.2. Der Rücktritt ist jederzeit bis zum Belegungsbeginn möglich. Dem GL wird zur Vermeidung von Missverständnissen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich an JH zu richten. Dafür gelten folgenden Stornierungsgebühren durchgeführt werden.

  • ab sechs Monate vor Reiseantritt 20% 
  • ab drei Monate vor Reiseantritt 60% 
  • ab einen Monat vor Reiseantritt 80% 
  • ab einer Woche vor Reiseantritt 90 % 

Die Anzahlung von 10% wird abweichend davon immer zusätzlich als Bearbeitungsgebühr einbehalten. 
Infolge verspäteter An-, bzw. vorzeitiger Abreise werden nicht in Anspruch genommene Leistungen nicht erstattet. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

5.3. Soweit im Einzelfall demnach keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ergeben sich die Zeiten für den Bezug der Unterkunft am Ankunftstag und der späteste Zeitpunkt der Freimachung der Unterkunft am Abreisetag aus den Angaben von JH, die dem GL mitgeteilt werden.

6. Pflichten des GL; Hausordnungen; Ausübung des Hausrechts; Mitnahme von Tieren; generelles Rauchverbot; Kündigung durch das JH 
6.1. Für die nachstehenden Verpflichtungen gilt, dass der GL als Vertreter seiner TN die Einhaltung dieser Bestimmungen zusichert. Der GL ist verpflichtet, mit seinen TN entsprechende rechtsverbindliche Vereinbarung zu treffen und verbindliche Anweisungen zu erteilen, welche die Einhaltung der nachfolgenden Vorschriften durch die TN des GL gewährleisten.

6.2. Der GL und die TN sind zur Beachtung der Hausordnung verpflichtet, soweit ihm diese mitgeteilt Hausordnung oder ausgehändigt wurde oder die Kenntnisnahme im Rahmen eines Aushangs in zumutbarer Weise möglich war. Eltern oder sonstige gesetzliche Vertreter oder Aufsichtspersonen Minderjähriger haben diese zur Einhaltung der Hausordnung anzuhalten und im Rahmen gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen zu ihrer Aufsichtspflicht hierfür einzustehen.

6.3. Die Hausordnungen enthalten Regelungen und Einschränkungen für die Nachtruhe, die im Regelfall von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr dauert. Es obliegt dem GL und den TN, sich über individuelle Regelung zur Nachtruhe und die für die Nachtruhe geltenden Bestimmungen vor Ort zu informieren. Ausnahmen von den Regelungen zur Nachtruhe bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der Herbergsleitung oder dessen Vertreter.

6.4. Die TN sind verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen, und insgesamt pfleglich zu behandeln.

6.5. Im gesamten Gästehaus selbst und der kompletten Anlage einschließlich Außengelände, gilt striktes Rauchverbot, ausgenommen hiervon sind ausdrücklich ausgewiesene Rauchbereiche. Dies gilt auch für die Mitarbeitenden oder Beauftragten des GL.

6.6. Der GL ist verpflichtet, die Unterkünfte der TN und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden der Herbergsleitung oder dessen Vertreter unverzüglich mitzuteilen. Diese Obliegenheit besteht ausdrücklich auch für Mängel oder Schäden, die vom GL oder den TN nicht als Störung oder Beeinträchtigung angesehen werden, wenn für den GL bzw. den TN objektiv erkennbar ist, dass über Zeitpunkt und Verantwortlichkeit für solche Schäden und deren Zuordnung an die TN oder vorangegangene Gäste Unklarheiten entstehen können.

6.7. Das Mitbringen von Tieren jeder Art ist grundsätzlich nicht gestattet. 

7. Rücktritt und Kündigung durch das Gästehaus 
7.1. Das Gästehaus kann den Belegungsvertrag nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der GL oder die TN ungeachtet einer Abmahnung der Herbergsleitung

  • fortgesetzt gegen die Hausordnung verstoßen,
  • den Hausfrieden, andere Gäste, die Herbergsleitung oder sonstige Dritte nachhaltig stören,
  • die Sicherheit des Gästehauses, ihrer Einrichtungen, von anderen Gästen oder der Herbergsleitung gefährdet
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch des Inventars sowie von Anlagen oder Einrichtungen des Gästehauses einschließlich des Außengeländes und dortiger Bepflanzungen oder Einrichtungen
  • wenn sich der GL oder die TN in anderer Weise in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 

7.2. Das Gästehaus kann den Vertrag vor Belegungsbeginn kündigen, wenn objektiv und konkret eine Verhaltensweise des GL oder der TN zu erwarten ist, die eine Kündigung rechtfertigen würde.

7.3. Das Gästehaus kann den Belegungsvertrag kündigen, wenn die Durchführung des Vertrages und insbesondere der Aufenthalt des Gastes aus objektiven, vom Gästehaus nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere Elementarschäden, behördliche Auflagen oder Sperrungen, Naturereignisse, Krankheiten, Epidemien oder aus sonstigen Gründen höherer Gewalt vereitelt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Das Gästehaus ist verpflichtet, den GL unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Umstände, welche die Kündigung begründen, zu informieren und die Kündigung zu erklären. Etwa vom GL geleistete Zahlungen werden unverzüglich an diesen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des GL sind ausgeschlossen.

8. Besondere Verpflichtungen des GL 
8.1. Der GL, ist verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts der Gruppe durchgehend (die ganze Nacht-/Schlafzeit der Gruppe) im Gästehaus zu übernachten.

8.2. Der GL hat sämtliche gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufenthalts seiner Gruppe im Gästehaus, insbesondere die Bestimmungen zum Jugendschutz, einzuhalten und seine TN zur Einhaltung und Umsetzung solcher Vorschriften anzuhalten.

8.3. Der GL hat es zu unterlassen, seinen TN Auskünfte zu geben, Zusicherungen zu machen und/oder Leistungen zu versprechen, welche über die mit dem Gästehaus vereinbarten Leistungen hinausgehen oder dazu in Widerspruch stehen.

8.4. Der GL hat keinerlei Weisungsrecht gegenüber der Hausleitung oder sonstigen Mitarbeitern des Gästehauses.

8.5. Der GL ist darauf hingewiesen, dass die vertraglichen Leistungen des Gästehauses JH ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung keine Versicherungsleistungen zu Gunsten des GL oder der TN umfassen, insbesondere keine Reiserücktrittskostenversicherung, keine Reiseabbruchversicherung und keine Haftpflichtversicherung für vom GL oder den TN verursachten Schäden.

Hausordnung

Anreise 
In der Regel sind die Zimmer und Gruppenräume am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsfertig. Bei besonderen Absprachen auch eher. Bitte geben Sie rechtzeitig die Anreisezeit bekannt (mindestens 8 Tage vorher).

Zimmer, Bettwäsche 
Betten müssen mit dreiteiliger Bettwäsche bezogen werden. Schlafsäcke sind nicht gestattet. Bettwäsche kann ausgeliehen werden. Wir bitten Sie, Ihre persönlichen Sachen in Ihrem Zimmer unterzubringen. Es dürfen keine Gegenstände, Schuhe, Kleidung oder anderes auf den Fluren stehen oder liegen, da diese als Fluchtwege dienen.

Licht, Strom 
In unseren Häusern ist es den Gästen nicht gestattet, mitgeführte Elektrogeräte, ausgenommen elektrische Rasierapparate, Föhn, Radio, MP3 Player, Handy und/oder Laptop zu benutzen. Das gilt insbesondere für Wasserkocher, Tauchsieder, Kochplatten usw. Das Kochen in den Zimmern und Gruppenräumen ist aus Brandschutzgründen verboten. Wir bitten Sie, Strom zu sparen und das Licht bei Verlassen des Zimmers auszuschalten.

Rauchen, Alkohol 
Rauchen ist in den Häusern und auch rund um die Häuser nicht erlaubt. Im freien Gelände gibt es ausgewiesene Raucherplätze.

Brandschutz 
Kerzen und/oder offenes Feuer sowie Wunderkerzen in den Zimmern und Gruppen-/Seminarräumen sind aufgrund des Brandschutzes verboten.

Nachtruhe 
Bitte achten Sie nach 22.00 Uhr darauf, dass immer alle Türen geschlossen sind. Bitte achten Sie auf die Ruhezeit zwischen 22.00 Uhr und 7:00 Uhr. Besonders im Außengelände bitten wir Sie unbedingt darauf zu achten, dass Nachbarn und weitere Gäste in den Häusern nicht gestört werden. Radio- und/oder Musikgeräte sind grundsätzlich immer auf Zimmerlautstärke zu stellen.

Abreise 
Am Abreisetag bitten wir Sie die Schlafräume um 9.00 Uhr zu räumen und besenrein zu hinterlassen, bei besonderen Absprachen auch später. Die Gruppenräume stehen Ihnen am Abreisetag nach Absprache zur Verfügung